Schlaftabletten & Alkotestverweigerung

Nach einer Fahrt wurde die Lenkerin an ihrem Wohnort zur Durchführung des Alkotestes aufgefordert. Mit den Worten: "Warum soll ich, ich bin ja nicht rauschig", ging die Probandin ins Schlafzimmer, nahm Schlaftabletten zu sich und legte sich ins Bett.
Der Unabhängige Verwaltungssenat Kärnten erblickte in diesem Verhalten eine Alkotestverweigerung und bestätigte das Verfahren in zweiter Instanz.

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