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Herzleiden und "Vorführung zum Arzt"Ja, durchaus. Gerade hier setzt die Straßenverkehrsordnung an. Der UVS Kärnten hatte sich im Februar 2005 mit einem solchen Fall zu befassen. Der Beschuldigte hatte das abgegebene Anhaltezeichen eines Polizisten missachtet, sein Fahrzeug dennoch kurz zum Stillstand gebracht und ist aber anschließend sofort rückwärts vom Anhalteort weggefahren. Da der Verdacht einer Alkoholbeeinträchtigung vorlag verbrachten die Polizisten den Probanden schließlich zu einer amtsärztlichen Untersuchung, da er vier erfolglose Blasversuche damit begründet hatte, aus gesundheitlichen Gründen (Herzleiden) dazu nicht in der Lage gewesen zu sein. |
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