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Neue VortestgeräteMit 01.07.2005 wurde die Straßenverkehrsordnung neu kundgemacht. Unter anderem wurde die Möglichkeit geschaffen, sogenannte "Vortestgeräte" in den Einsatz zu bringen. Das Bundesministerium für Inneres hat nunmehr das Ausschreibungsverfahren beendet und für das Bundesgebiet 200 Vortestgeräte der Firma Siemens angeschafft. In gleichem Zuge wurde mit Wirkung vom 15.12.2005 die Alkoholvortestgeräteverordnung in Kraft gesetzt. Alkohol-VortrestgeräteSo wurden zB für Kärnten 20 Stück, für Vorarlberg 8 Stück ausgeliefert. Ein derartiges Vortestgerät konnte das Bundesministerium für Inneres um EUR 484,00 exkl. Mwst. erwerben. Die Exekutive hat nunmehr die Möglichkeit, verdachtlos (was auch bislang möglich war) jederzeit einen Fahrzeuglenker zu testen. Tip der Redaktion:Verweigern Sie niemals eine Aufforderung zur Durchführung eines Alkotestes! Die Rechtsfolgen sind gleich wie jene bei erwienener Alkoholisierung von 1,6 Promille und mehr. |
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