Im Erlass des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technologie heißt es:

Das Gesetz gilt generell für alle Straßen und tritt mit einer Einführungsphase, in der nur abgemahnt und auf die Verpflichtung zu Licht am Tag aufmerksam gemacht wird, mit 15. November 2005 in Kraft. Abgestraft wird aber erst ab 15. April 2006 - und zwar in der Höhe von 15 Euro. Wichtig ist die Einhaltung von Licht am Tag allerdings vom ersten Tag an aus versicherungstechnischen Gründen im Falle eines Verkehrsunfalls. Dem Gesetz entsprechend muss tagsüber das Abblend- oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein.

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