• Diplomat & Alkotest?

  • Bei Diplomaten darf eine Atemluftprobe keinesfalls vorgenommen werden. Dies regelt Artikel 31 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl 1966/66. Die Bestimmungen gehen sogar weiter; sie gilt auch hinsichtlich der zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder, wenn sie nicht Angehörige des Empfangsstaates sind.


  • Honorarkonsul & Alkotest?

  • Hier stellt es sich anders als mit den Diplomaten dar.
    Hier erscheint die Atemluftprobe mangels eines Zusammenhanges des Lenkens eines Kraftfahrzeuges mit der Amtstätigkeit dieser Personen zufolge des Artikels 71 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen, BGBl 1969/318 grundsätzlich gerechtfertigt.
    Ein Fall des OGH dazu


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