• Welche grenzwerte gibt es nach der StVO?

  • Mit der 19. StVO-Novelle wurde klargestellt, dass auch bei einer Beeinträchtigung durch Suchtgift die Inbetriebnahme oder das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist. Gesetzliche Grenzwerte, ab deren Erreichen eine Person jedenfalls als von Suchtgift beeinträchtigt gilt, wurden jedoch - anders als in Deutschland - nicht festgelegt. Eine Beeinträchtigung durch Suchtgift muss jedoch auf der Grundlage des im Einzelfall erstatteten ärztliches Gutachtens ein solches Ausmaß erreichen, dass der Fahrzeuglenker nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zu beherrschen und die Verkehrsregeln zu beachten.


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