• Ist das gewaltsame Eindringen der Polizei in die Wohnung zur Vornahme eines Alkotests erlaubt?

  • Hier stellt der VfGH fest:
    Das gewaltsame Eindringen der Polizei in die Wohnung, um eine Atemluftuntersuchung (also ein Alkotest) und Befragung zu einem Unfall vorzunehmen, ist gesetzlich nicht gedeckt und verstößt sogar gegen das Hausrecht (Artikel 8 MRK)

    Mehr dazu....


  • Rechtsanspruch auf Mundspülung vor dem Test?


  • Muss der Teststreifen nach dem Alkotest ausgefolgt werden?

  • Nein.
    Weder § 5 StVO noch die Verordnung des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, Verkehr, Innovation und Technologie sehen eine Verpflichtung der Organe der Straßenaufsicht vor, dem mit dem Alkomaten untersuchten Fahrzeuglenker einen Teststreifen auszufolgen. Es ist auch nicht möglich, dass an die Nichtausfolgung des Teststreifens Rechtsfolgen knüpfen. Es ist rechtlich auch nicht entscheidend, ob die Ergebnisse des Gerätes vom Lenker akzeptiert werden oder nicht.


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