• Müssen "Fehlergrenzen" vom Ergenis des Alkomaten abgezogen werden?

  • Nach einem Erkenntnis des VwGH aus dem Jahre 1993 ist die Vornahme eines Abzuges vom festgestellten Atemalkoholgehalt im Ausmaß von Fehlergrenzen im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr kommt es auf die vom Gerät gemessenen und angezeigten Werte an.


  • Ist es fair, Verkehrsfehler zum Nachteil des Beschuldigten unberücksichtigt zu lassen?

  • Der UVS Oberösterreich sagt "nein". Ein Freibeweis (hier: die Blutuntersuchung) ist im Führerscheingesetz nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Eichfehler- bzw. Verkehrsfehlergrenze (§ 39 Abs. 2 Z 2 und 3 Maß- und Eichgesetz) ist für den Bereich 0 bis 2 mg/l +/- 5% vom Meßwert, jedoch nicht weniger als +/- 0,02 mg/l anzusetzen. Das Strafverfahren wurde daher - da das FSG die Möglichkeit eines sogenannten Gegenbeweises erst gar nicht vorsieht und somit rechtslogisch zumindest die Verkehrsfehlergrenze zu berücksichtigen ist, zu Gunsten des Betroffenen eingestellt.
    Hier zum Erkenntnis des UVS Oberösterreich


  • Kann ein "Eukalyptus-Zuckerl" Alkomatergebnis verfälschen?

  • Der VwGH stellte mit Erkenntnis fest, dass das besagte "Eukalyptus-Zuckerl" keinen Alkohol enthalte und daher das Ergebnis auch nicht verfälschte.


  • Zahnprothesenhaftmittel verfälscht Alkomatergebnis?

  • Mit einem solchen Fall aus Tirol hatte sich der UVS Tirol zu befassen. Ein Mann hatte nach einem Diskobesuch grobflächig das Zahnprothesehaftmitten "Fitty-Dent" aufgetragen und unmittelbar darauf seinen Pkw in Betrieb genommen. Der mit ihm durchgeführte Alkotest ergab einen Wert von 0,9 Promille. In diesem Zusammenhang wurde von einer Arbeitsgruppe aus Innsbruck eine Versuchsreihe vorgestellt. Die Einzelmessungen ergaben Werte über 0,6 mg/l, verwertbare Doppelmessungen bis zu 0,22 mg/l (0,44 Promille). Aufgrund dieses Gutachtens wurde das Verfahren eingestellt.
    Zum Erkenntnis


  • Können Viren durch einen Alkomattest übertragen werden?

  • Der VwGH hatte sich im Jahre 1991 mit einem derartigen Fall zu befassen. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Übertragung von Viren anlässlich einer Atemluftuntersuchung mittels Alcomaten wegen des eingebauten Rückschlagventils und einer "Speichelfalle" keine Rede sein könne. Probanden können sich daher nicht darauf berufen, den Alkotest wegen Gefährdung durch Virenübertragung abzulehnen.
    Ein Erkenntnis zu diesem Fall


Kontakt
Eine Plattform der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie, Wiedner Hauptstraße, 1040 Wien | Für den Inhalt verantwortlich: Mario Leiter, Sucht- und Verkehrsrechtsreferent, 6700 Bludenz, Austraße 51b, Telefon: +43 (0)664-4746916, Telefax: +43 (0)5522-75572-20, http://www.promille.at, info@promille.at