Mit der 21. Novelle wurde die Straßenverkehrsordnung mit BGBl. I 52/2005 am 09.06.2005 geändert:
Die wesentlichen Änderungen sind u.a.
- die Einführung von Alko-Vortestgeräten mit Strafsanktion für die Verweigerung und ähnliches bei Drogentests (Speichelprobe) - Klarstellungen zur Reißverschlusssystem und Vorrangverzicht - Rechtsgrundlagen für das "Handy-Parken" - Neue Verkehrszeichen für Reit- und Fußgängerverbot - Grundlagen für fahrstreifenweise Telematik und beschilderte Verkehrsbeschränkungen - die Berechtigung für mehrspurige Fahrräder, einen Radweg zu benützen - den Entfall der bisher vorgeschriebenen zweijährigen Überprüfungsfrist für Verkehrsverordnungen - einige kleinere redaktionelle Anpassungen und verfahrensrechtliche --- Bestimmungen.
Einen Vorstoß plant Verkehrsminister Gorbach weiters zum verpflichtenden Fahren mit Licht: "Es soll verpflichtend für alle sein, im Sommer und im Winter, nicht nur in Freilandgebieten, sondern auch im Ortsgebiet. Ein entsprechender Entwurf ist in Vorbereitung".
|
Kontakt
Eine Plattform der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie, Wiedner Hauptstraße, 1040 Wien | Für den Inhalt verantwortlich: Mario Leiter, Sucht- und Verkehrsrechtsreferent, 6700 Bludenz, Austraße 51b, Telefon: +43 (0)664-4746916, Telefax: +43 (0)5522-75572-20, http://www.promille.at, info@promille.at |