Mit der 21. Novelle wurde die Straßenverkehrsordnung mit BGBl. I 52/2005 am 09.06.2005 geändert:

Die wesentlichen Änderungen sind u.a.

- die Einführung von Alko-Vortestgeräten mit Strafsanktion für die Verweigerung und ähnliches bei Drogentests (Speichelprobe)
- Klarstellungen zur Reißverschlusssystem und Vorrangverzicht
- Rechtsgrundlagen für das "Handy-Parken"
- Neue Verkehrszeichen für Reit- und Fußgängerverbot
- Grundlagen für fahrstreifenweise Telematik und beschilderte Verkehrsbeschränkungen
- die Berechtigung für mehrspurige Fahrräder, einen Radweg zu benützen
- den Entfall der bisher vorgeschriebenen zweijährigen Überprüfungsfrist für Verkehrsverordnungen
- einige kleinere redaktionelle Anpassungen und verfahrensrechtliche --- Bestimmungen.

Einen Vorstoß plant Verkehrsminister Gorbach weiters zum verpflichtenden Fahren mit Licht: "Es soll verpflichtend für alle sein, im Sommer und im Winter, nicht nur in Freilandgebieten, sondern auch im Ortsgebiet. Ein entsprechender Entwurf ist in Vorbereitung".

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