Können Personen, die sich auf einem Privatgrund befinden, zu einem Alkotest augefordert werden?
Dazu wurde festgestellt:
Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Kärnten entschied:
Die Durchführung von Alkotests ist nicht auf den Bereich von Straßen mit öffentlichem Verkehr eingeschränkt, sondern es ist auch zulässig ist, Personen, die sich auf einem "Privatgrund" befinden, zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt aufzufordern. In diesem Zusammenhang entschied der UVS Kärnten weiter, dass "Unkenntnis" über diesen Umstand keinen das Verschulden ausschließenden "Rechtsirrtum" darstellt. Somit sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes berechtigt, die Atemluft von Personen, die ein Fahrzeug lenken etc. auf Alkoholgehalt zu untersuchen.






