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Schmerzensgeld - wie hoch?

Bei leichten bzw. geringfügigen Verletzungen wird das Schmerzensgeld in der Regel durch eine pauschale Summe abgegolten.


Obwohl das Schmerzempfinden sehr subjektiv ist, geht man bei geringfügigen Verletzungen von durchschnittlichen Erfahrungswerten aus. Bei schwereren Verletzungen werden von einem med. Sachverständigen die Schmerzperioden in Tagen - unterteilt in leichte, mittlere und starke Schmerzen - erhoben. Pro Tag leichte Schmerzen werden EURO 100,00, pro Tag mittlere Schmerzen EURO 175,00 oder EURO 200,00 und pro Tag starke Schmerzen EURO 300,00 zugesprochen. Der Sachverständige berechnet die Schmerzen aber "im komprimiertem Sinne" dh. wer 14 Tage Schmerzen erlitten hat, der hatte aus med. Sicht ca. 10 Tage komprimierte Schmerzen.

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Tot einer Unschuldigen

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