Die Berücksichtigung von zukünftige Schmerzen
Schwere Verletzungen können auf unbestimmte Zeit immer wieder neue Schmerzen hervorrufen, weil sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Für zukünftige Schmerzen gibt es grundsätzlich keinen Anspruch im Voraus. Um die Schmerzperioden neu zu berechnen, müsste immer wieder ein medizinisches Gutachten eingholt werden. Ändert sich am Verletzungszustand nichts mehr (keine Verschlechterung tritt mehr ein) und ist ein "Endzustand" eingetreten, dann gibt es für die zukünftigen Schmerzen kein Anspruch mehr - diese sind in der pauschalierten Bemessung abgegolten.
In der Praxis werden aber auch gelegentlich pauschale Schmerzensgeldabgeltungen vereinbart, die alle zukünftigen Schmerzen abdecken sollen. Dies bringt den Vorteil, dass das Geld sofort ausbezahlt wird. Das Risiko für den Verletzten liegt aber darin, dass die Summe zu niedrig sein könnte, wenn die Heilung schlechter verläuft als erwartet.






