Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.

Die Berücksichtigung von zukünftige Schmerzen



Schwere Verletzungen können auf unbestimmte Zeit immer wieder neue Schmerzen hervorrufen, weil sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Für zukünftige Schmerzen gibt es grundsätzlich keinen Anspruch im Voraus. Um die Schmerzperioden neu zu berechnen, müsste immer wieder ein medizinisches Gutachten eingholt werden. Ändert sich am Verletzungszustand nichts mehr (keine Verschlechterung tritt mehr ein) und ist ein "Endzustand" eingetreten, dann gibt es für die zukünftigen Schmerzen kein Anspruch mehr - diese sind in der pauschalierten Bemessung abgegolten.

In der Praxis werden aber auch gelegentlich pauschale Schmerzensgeldabgeltungen vereinbart, die alle zukünftigen Schmerzen abdecken sollen. Dies bringt den Vorteil, dass das Geld sofort ausbezahlt wird. Das Risiko für den Verletzten liegt aber darin, dass die Summe zu niedrig sein könnte, wenn die Heilung schlechter verläuft als erwartet.

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

Vielleicht denken Sie nach diesem Video anders ...

Werden Sie auf Facebook Fan von Promille

Werden Sie auf Facebook Fan von Promille Österreich
Berichten Sie von eigenen Erfahrungen oder fragen Sie andere über Themen, die Sie interessieren.

App. MeinLokal

MeinLokal

Kostenloses App für Android.
(in Kürze auch für iPhone erhältlich)