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Unfallschäden - Wer bezahlt - wann - ?

Grundsätzlich haftet derjenige, der den Unfall verursacht und (fahrlässig oder vorsätzlich) verschuldet hat. Die eigene Haftpflichtversicherung ersetzt aber diese Schäden, sofern der Unfall nicht absichtlich (vorsätzlich) oder grob fahrlässig begangen wurde. In diesem Zusammenhang besteht auch für die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, beim Versicherungsnehmer Regress zu fordern, wenn dieser eine Ordnungswidrigkeit (zB. Fahren in alkoholisiertem Zustand - 0,8 Promille und mehr oder beim dritten Mal wegen 0,5 Promille innerhalb von 12 Monaten) begangen hat.

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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