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Schmerzensgeld für psychische (seelische) Leiden


Ja, Schmerzensgeld gebührt für körperliche und seelische Schmerzen. Der Ersatzanspruch für seelische Schmerzen ist unbestritten, wenn diese Folge von physischen Beeinträchtigungen des Körpers sind, zB. Unlustgefühle wegen Verstümmelung, Entstellung, Lähmung oder langandauerender Arbeitslosigkeit etc..

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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