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Entscheidungsfreiheit bei der Bezahlung...


Nein, ein Wahlrecht gibt es nicht! Wer Geld hat muss zahlen, nur bei Uneinbringlichkeit (und ggf. nach exekutiven Zwangsmaßnahmen) wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.

Die jeweiligen Bestimmungen finden sich
 

  • im Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG) und
  • der Exekutionsordnung (EO)
Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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