Einteilung verwaltungsrechtlicher Folgen:
Einerseits sind dies
- Verwaltungsstrafen (meist Geldstrafen),
- andererseits Führerscheinentzug und
- andere Maßnahmen gemäß Führerscheingesetz (FSG), zB. Nachschulungen etc..
Zuständig für die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen ist die (örtlich) zuständige Bezirkshauptmannschaft. Für die Entziehung des Führerscheines und für die Bestrafung sind zwei verschiedene Stellen bei den Bezirkshauptmannschaften zuständig, die unabhängig voneinander arbeiten.






