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Einteilung verwaltungsrechtlicher Folgen:


Einerseits sind dies
 

  • Verwaltungsstrafen (meist Geldstrafen),
  • andererseits Führerscheinentzug und
  • andere Maßnahmen gemäß Führerscheingesetz (FSG), zB. Nachschulungen etc..

Zuständig für die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen ist die (örtlich) zuständige Bezirkshauptmannschaft. Für die Entziehung des Führerscheines und für die Bestrafung sind zwei verschiedene Stellen bei den Bezirkshauptmannschaften zuständig, die unabhängig voneinander arbeiten.

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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