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Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die verhängte Strafe unter Bestimmung einer Probezeit nachsehen, dh. die Geld- oder Freiheitsstrafe ist nur dann zu bezahlen bzw. anzutreten, wenn nicht innerhalb der Probezeit (meistens drei Jahre) wieder dasselbe oder ein ähnliches Delikt vom Täter verwirklicht wird.

Eine bedingte Strafnachsicht ist nur bei Geldstrafen oder bei Freiheitsstrafen von weniger als zwei Jahren möglich. Weiters muss zu erwarten sein, dass eine bedingte Strafe ausreichend (abschreckend) ist, um den Täter und die Allgemeinheit von weiteren derartigen Straftaten abzuhalten bzw. abzuschrecken.

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Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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