Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.

Wenn von einem alkoholisierten Lenker ein Unfall verursacht wird, bei dem eine Person zu Tode kommt, wird der Täter wegen fahrlässiger Tötung oder wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt. Der Strafrahmen beläuft sich hier auf bis zu einem Jahr Freiheitsentzug bzw. bis zu drei Jahren Freiheitsentzug. Eine Haftstrafe ist in diesem Fall für den Unfallenker unvermeidbar. Diese wird in den überwiegenden Fällen auch nicht zur Gänze bedingt nachgesehen, dh. zumindest ein Teil der Strafe muss abgesessen werden.

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

Vielleicht denken Sie nach diesem Video anders ...

Werden Sie auf Facebook Fan von Promille

Werden Sie auf Facebook Fan von Promille Österreich
Berichten Sie von eigenen Erfahrungen oder fragen Sie andere über Themen, die Sie interessieren.

App. MeinLokal

MeinLokal

Kostenloses App für Android.
(in Kürze auch für iPhone erhältlich)