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Das Strafausmaß bei fahrlässiger Körperverletzung beträgt bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätzen Geldstrafe.

Hat die Tat eine schwere Körperverletzung nach sich gezogen, so erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu 360 Tagessätze oder bis zu 6 Monate Freiheitsstrafe.

Bei fahrlässiger Körperverletzung werden überwiegend Geldstrafen und nicht Freiheitsstrafen verhängt. Dies ist aber stark einzelfallabhängig und je schwerer die Körperverletzung und das Verschulden des Unfalllenkers, desto eher wird auch eine (bedingte) Haftstrafe verhängt.

Die Höhe der Geldstrafe hängt vom Einkommen des Täters und von den Milderungs- und Erschwerungsgründen ab (siehe unten).

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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