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Nein. Aufgrund des Tilgungsgesetzes sind geringe Strafen auf dem normalen Strafregisterauszug nicht sichtbar. Nur bestimmte Behörden wie zB die Staatsanwaltschaft werden diese Strafen offengelegt. Als gering gilt eine Strafe, wenn weniger als drei Monate, bei Jungendlichen weniger als sechs Monate Freiheitsentzug verhängt wurde oder bei Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen.

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Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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