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Wie wird die Höhe der Reparaturkosten berechnet?

Sofern kein Totalschaden vorliegt, hat der Geschädigte Anspruch auf die Wiederherstellung des vorigen Zustandes, d.h. man kann das Fahrzeug in einer Fachwerkstätte reparieren lassen. Vor- bzw. Altschäden müssen in Abzug gebracht werden und werden daher nicht ersetzt. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges, so hat der Geschädigte keinen Anspruch auf die Reparaturkosten, sondern nur auf den Ersatz des Zeitwertes des Fahrzeuges. Wird das Fahreug selbst oder nicht in einer Fachwerkstätte repariert, so muss können nicht die höheren Reparaturkosten der Fachwerkstätte geltend gemacht werden, sondern nur Materialkosten plus Aufwand für Stundenersatz.

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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