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Volltrunkenheit bereits mit 0,8 Promille?

Hier stellt der VwGH mit Erkenntnis vom 15. Dezember 1989, Zl. 89/18/0126 klar:

Eine Berauschung, die einen Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille bewirkt, stellt keine volle Berauschung im Sinne einer Unzurechnungsfähigkeit dar!

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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