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Ist es fair, Verkehrsfehler zum Nachteil des Beschuldigten unberücksichtigt zu lassen?

Der UVS Oberösterreich sagt "nein".


Ein Freibeweis (hier: die Blutuntersuchung) ist im Führerscheingesetz nicht vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Eichfehler- bzw. Verkehrsfehlergrenze (§ 39 Abs. 2 Z 2 und 3 Maß- und Eichgesetz) ist für den Bereich 0 bis 2 mg/l +/- 5% vom Meßwert, jedoch nicht weniger als +/- 0,02 mg/l anzusetzen. Das Strafverfahren wurde daher - da das FSG die Möglichkeit eines sogenannten Gegenbeweises erst gar nicht vorsieht und somit rechtslogisch zumindest die Verkehrsfehlergrenze zu berücksichtigen ist, zu Gunsten des Betroffenen eingestellt.

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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