Muss die Aufforderung zu einem Alkotest auf der Straße erfolgen?
Hier stellt der VwGH klar:
Es ist in der StVO nicht normiert, dass die Aufforderung zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt auf einer Straße gemäß § 1 (welcher den Geltungsbereich der StVO für Straßen mit öffentlichem Verkehr regelt) erfolgen muss.
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben somit auch die Möglichkeit, einen Probanden - der verdächtig war, ein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben - auch an seinem Wohnort, an seiner Arbeitsstätte o.a. Orten zur Durchführung des Alkotestes aufzufordern.






