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Muss die Aufforderung zu einem Alkotest auf der Straße erfolgen?

Hier stellt der VwGH klar:

Es ist in der StVO nicht normiert, dass die Aufforderung zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt auf einer Straße gemäß § 1 (welcher den Geltungsbereich der StVO für Straßen mit öffentlichem Verkehr regelt) erfolgen muss.

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben somit auch die Möglichkeit, einen Probanden - der verdächtig war, ein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben - auch an seinem Wohnort, an seiner Arbeitsstätte o.a. Orten zur Durchführung des Alkotestes aufzufordern.

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Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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