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Wann liegt denn ein "Sturztrunk" vor?

U.a. liegt Sturztrunk vor, wenn jemand knapp vor Antritt der Fahrt rasch eine größere Menge Alkohol konsumiert und sich dann rechtfertigt, dass im Zeitpunkt des Lenkens der Alkohol noch nicht in das Blut "resorbiert" wurde (sogen: Anflutungs- oder Resorbtionsphase).

Ein Fahrzeuglenker darf nicht in der Zeitspanne zwischen dem Genuss von Alkohol und dessen Resorbierung im Blut am Straßenverkehr teilnehmen. VwGH 17.10.1966, ZVR 1967/115
 

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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