Kann sich ein Lenker darauf berufen, Alkohol erst nach dem Lenken konsumiert zu haben?
Die Judikatur:
Der VwGH musste sich bereits mehrfach mit dieser Thematik auseinandersetzen.
Kurz: Sollte sich ein Lenker auf einen sogenannten "Nachtrunk" berufen, so muss er die Menge des konsumierten Alkohols dezidiert behaupten und beweisen. Kann er dies nicht, lässt sich eine Bestrafung des Lenkers nicht verhindern.






