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Fahruntüchtigkeit durch "Ermüdung", hinzu kommt eine geringe Menge Alkohol. Wird der Lenker wegen "Alkohol am Steuer" bestraft...?

Der VwGH stellt klar:


Selbst wenn die Fahruntüchtigkeit nicht allein durch Alkohol sondern auch durch andere Umstände - wie zB die Einnahme von Medikamenten oder Ermüdungszustände, auch die Erregung - verursacht wird, ist der Tatbestand des § 5 Abs. 1 StVO (Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand) erfüllt.

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Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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