Fahruntüchtigkeit durch "Ermüdung", hinzu kommt eine geringe Menge Alkohol. Wird der Lenker wegen "Alkohol am Steuer" bestraft...?
Der VwGH stellt klar:
Selbst wenn die Fahruntüchtigkeit nicht allein durch Alkohol sondern auch durch andere Umstände - wie zB die Einnahme von Medikamenten oder Ermüdungszustände, auch die Erregung - verursacht wird, ist der Tatbestand des § 5 Abs. 1 StVO (Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand) erfüllt.






