Ist ein gewisser Promillegehalt Voraussetzung für eine Bestrafung?
Nein, durchaus nicht.
Der VwGH musste sich bereits mehrfach mit dieser Thematik befassen. U.a. führt er in seiner Rechtsprechung aus, dass zum Tatbestand nach Abs. 1 des § 5 StVO (Beeinträchtigung durch Alkohol) erforderlich ist, dass der Lenker sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, dass er entsprechend seiner körperlichen und geistigen Verfassung ein Fahrzeug nicht zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften nicht zu befolgen vermag.






