Können Stress oder Schock die "Verweigerung eines Alkotestes" rechtfertigen?
Nein, weder noch!
Nach den erläuternden Bemerkungen des VwGH ergibt sich, dass von einem Kraftfahrzeuglenker, welcher die Risken des Straßenverkehrs auf sich nimmt, ein solches Maß an Charakterstärke und Willenstärke verlangt wird, dass er sogar den Schock über einen Unfall und eine allenfalls erlittene Verletzung zu überwinden vermag. Umso mehr ist also von ihm zu erwarten, dass er sich dem "Stress" einer Atemalkoholuntersuchung gewachsen zeigt. Durch Stress kann somit keine gravierende psychische Ausnahmesituation angenommen werden, die das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen würden. (Hier: Beatmen des Alkomaten)






