Kann das "Anlaufen lassen" bereits strafbar sein?
Natürlich!
Der UVS Niederösterreich entschied mit Bescheid, dass auch das bloße Rollenlassen eines Kraftrades (Mopeds) als Lenken dieses Fahrzeuges zu werten ist und es umsomehr für das "Anlaufen" zu gelten hat (auch: VwGH 2.7.1964, 492/63).






