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"Nüchternheit" beim Abschleppen?

Der VwGH entschied, dass auch der Lenker eines abzuschleppenden Fahrzeuges - wenn auch in eingeschränktem Maße - die für das Lenken vorhandenen Einrichtungen während der Bewegung des abzuschleppenden Fahrzeuges zu betätigen hat. Es liegt somit auch in diesem Fall ein "Lenken" im Sinne des § 5 Abs. 1 StVO 1960 vor.

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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