"Fahrunfähiges" Kraftfahrzeug wird gestartet. Ist das bereits strafbar?
Hier stellt der VwGH klar:
Auch wer ein fahrunfähiges Kraftfahrzeug startet, nimmt es in Betrieb!
Es ist somit ohne Belang, ob mit dem Fahrzeug noch tatsächlich gefahren werden kann. Die Inbetriebnahme alleine reicht bereits zur Strafbarkeit aus.






