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"Fahrunfähiges" Kraftfahrzeug wird gestartet. Ist das bereits strafbar?

Hier stellt der VwGH klar:


Auch wer ein fahrunfähiges Kraftfahrzeug startet, nimmt es in Betrieb!

Es ist somit ohne Belang, ob mit dem Fahrzeug noch tatsächlich gefahren werden kann. Die Inbetriebnahme alleine reicht bereits zur Strafbarkeit aus.

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Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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