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Motorradfahrer verursacht in alkoholisierten Zustand einen Unfall; der Soziusfahrer wird getötet! Wie urteilte wohl der Oberlandesgericht Wien?

Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dem Fall:

In diesem speziellen Fall hatte ein Motorradfahrer nach durchzechter Nacht stark alkoholisiert und zudem im "Geschwindigkeitsrausch" einen Unfall verursacht, war zu Sturz gekommen, sein Soziusfahrer wurde getötet.

Das OLG Wien stellte fest, dass der Motorradfahrer das Delikt der "fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" beging und vertrat die Auffassung, dass eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten angemessen sei, wobei eine bedingte Strafnachsicht aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht in Frage komme.
 

OLG Wien vom 08.02.1988, AZ: 21 Bs 582/87

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Tot einer Unschuldigen

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