Beifahrer wird bei Alko-Fahrt schwer verletzt.
Rechtfertigt dies eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Monaten.
Durchaus.
Hier stellt das OLG Wien mit Urteil vom 11.2.1988 klar:
...ein in alkoholisiertem Zustande verschuldeter Unfall, bei welchem der Beifahrer schwere Verletzungen erlitt, rechtfertigt den Ausspruch einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Eine "bedingte Strafnachsicht" sei, insbesondere wenn sich der Verkehrsunfall im Zuge einer "Zechtour" ereignet hat, aus spezial- und generalpräventiven Überlegungen nicht zu gewähren.






