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Flucht in den Wald

Die Flucht....!


Als Weigerung gilt grundsätzlich jedes Verhalten, das das Zustandekommen der Atemluftuntersuchung behindert. In diesem Fall hat der Berufungswerber der Aufforderung nicht entsprochen und die Flucht in den angrenzenden Wald ergriffen. Somit war Strafbarkeit gegeben!

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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