Alkotest auf dem Privatgrund
Können Personen, die sich auf einem Privatgrund befinden, zu einem Alkotest aufgefordert werden?
Die Entscheidung
Hier entschied der UVS Kärnten mit Bescheid, dass die Durchführung von Alkotests nicht auf den Bereich von Straßen mit öffentlichem Verkehr eingeschränkt ist, sondern es auch zulässig ist, Personen, die sich auf einem "Privatgrund" befinden, zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt aufzufordern. In diesem Zusammenhang entschied der UVS Kärnten weiter, dass "Unkenntnis" über diesen Umstand keinen das Verschulden ausschließenden "Rechtsirrtum" darstellt.






