Darf mit einem Diplomaten ein Alkotest durchgeführt werden?
Bei Diplomaten darf eine Atemluftprobe keinesfalls vorgenommen werden. Dies regelt Artikel 31 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl 1966/66. Die Bestimmungen gehen sogar weiter; sie gilt auch hinsichtlich der zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder, wenn sie nicht Angehörige des Empfangsstaates sind.






