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Blutabnahme an Bewußtlosen rechtlich möglich?

Nein!


Das Verbot stützt sich einerseits darauf, dass die Blutabnahme "einen zwangsweisen Eingriff in die körperliche Integrität darstellt", andererseits auf ein auf Artikel 90 Abs. 2 B-VG gestütztes (strikt vorhandenes) Verbot eines Zwanges zur Selbstbeschuldigung.

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Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

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Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

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