Blutabnahme an Bewußtlosen rechtlich möglich?
Nein!
Das Verbot stützt sich einerseits darauf, dass die Blutabnahme "einen zwangsweisen Eingriff in die körperliche Integrität darstellt", andererseits auf ein auf Artikel 90 Abs. 2 B-VG gestütztes (strikt vorhandenes) Verbot eines Zwanges zur Selbstbeschuldigung.






