Das Vormerksystem
Nach 12 Jahren mehr oder weniger sinnvoller Diskussion unter einer Reihe von Verkehrsministern konnte man sich im Jahre 2005 doch noch auf einen Kompromiss einigen.
Seit 1.7.2005 ist das Vormerksystem in Kraft
Wer ein Vormerkdelikt begeht, bekommt eine Eintragung ins örtliche Führerscheinregister. Bei der zweiten "Vormerkübertretung" binnen 2 Jahren, verlängert sich die Vormerkzeit auf drei Jahre. Der Lenker muss dann ein Fahrsicherheitstraining, eine Nachschulung, einen Erste Hilfe Kurs odgl. absolvieren. Beim dritten Verstoß wird die Lenkberechtigung (Führerschein) für die Dauer von drei Monaten entzogen.
Allgemeines:
Die Eintragung in das Vormerksystem hat unabhängig von einer verhängten Verwaltungsstrafe, einer sonstigen Entziehung der Lenkberechtigung oder sonstiger angeordneter Maßnahmen zu erfolgen. Die Eintragung wird erst vorgenommen, wenn das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Im Falle der Entziehung der LB wegen drei Vormerkungen ist in weiterer Folge die vierte Vormerkung als erste zu berücksichtigen. Die endgültige Löschung aus dem örtlichen Führerscheinregister erfolgt wie bei bei allen anderen Verwaltungsübertretungen mit Tilgung der Strafe.
Zu Unrecht erfolgte Eintragungen sind unverzüglich zu löschen.
Welche Delikte sind nun umfasst:
- Übertretung der 0,1-Promille-Grenze bei Lkw-Lenkern
- Übertretung der 0,1-Promille-Grenze bei Buslenkern
- Behinderung von Fußgängern am Schutzweg
- Nichtbeachtung des Zeichens "Halt"
- Nichtbeachtung des Rotlichts
- Befahren des Pannenstreifens (Behinderung von Einsatzfahrzeugen)
- Missachtung des Fahrverbotes für Kfz mit gef. Gütern in Tunneln
- Übertreten von Vorschriften bzgl. der Beförderung gefährlicher Güter bei der Fahrt durch Autobahntunnel
- Nichtbeachtung von Rotlicht bei Bahnübergängen, Umfahren bereits geschlossener Schranken
- Lenken eines Kzf, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer darstellt
- Nichtbeachtung von Vorschriften zur Kindersicherung
- Übertretung der 0,5 -Promille-Grenze (bis 0,8 Promille)
- Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden
Werden zwei oder mehrere angeführten Delikte in Tateinheit begangen, so zählt die Eintragung in das Örtliche Führerscheinregister als eine Vormerkung.






