Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.

Alkoholausschank in der Gastronomie.

Was ist unter anderem zu beachten?

Gastgewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken, sind verpflichtet,
 

  • auf Verlangen auch kalte nichtalkoholische Getränke auszuschenken;
  • mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte alkoholische Getränk;
  • diese nichtalkoholischen Getränke besonders zu kennzeichnen.

Auf diese Bestimmung hat der Unabhängige Verwaltungssenat Tirol in einer unlängst ergangenen Entscheidung hingewiesen.

Konkret wurde bemängelt, dass die beiden „Jugendgetränke“ nicht besonders gekennzeichnet wurden. Dies wäre auf verschiedene Arten möglich, etwa
 

  • in Form einer besonderen Fussnote;
  • durch eine andere farbliche Gestaltung;
  • durch Hervorhebung durch einen besonderen Druck.

Obwohl der Gastwirt seiner Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, hatte er „Glück“. Die ursprünglich von der Bezirkshauptmannschaft Imst ausgesprochene Geldstrafe wurde aufgehoben, da das Straferkenntnis von der örtlich nicht zuständigen Bezirkshauptmannschaft erlassen wurde.

Obwohl der Gastbetrieb (Filiale) seinen Gewerbestandort in Imst hat, ist für das Verfahren die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zuständig. Für die örtliche Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörden kommt es nämlich grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (also auch nicht auf den Ort des Filialbetriebs), sondern richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Unternehmens, von wo aus die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften hätten gesetzt werden müssen, d.h. das ist jener Ort, an dem die Unternehmensleitung ihren Sitz hat (vgl. auch VwGH 19.04.1994, 94/11/0055).

Unsere Linkempfehlungen

Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

EMPFEHLUNGEN
Rauschfrei

"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

Tot einer Unschuldigen

Vielleicht denken Sie nach diesem Video anders ...

Werden Sie auf Facebook Fan von Promille

Werden Sie auf Facebook Fan von Promille Österreich
Berichten Sie von eigenen Erfahrungen oder fragen Sie andere über Themen, die Sie interessieren.

App. MeinLokal

MeinLokal

Kostenloses App für Android.
(in Kürze auch für iPhone erhältlich)