Versteckter Alkohol in Lebensmitteln – wer rechnet schon damit?
Dass Alkohol Kindern schadet, ist allgemein bekannt. Manchmal versteckt sich dieser aber so trickreich in Lebensmitteln, dass er uns gar nicht auffällt. Zum Beispiel in einigen Marzipanschokoladen, diversen Senfarten, Heringsfilet aus der Dose, verschiedenen Backwaren und Hamburgerbrot!
Auch in Süßigkeiten rechnet man nicht unbedingt mit Alkohol. Er ist zwar meist gering, aber hier kann man die "Prozente" (ab 0,2 bis 0,7 Prozent Alkoholgehalt) riechen und schmecken!
Laut Sucht-Experten besteht durchaus die Gefahr, dass sich Kinder an den Alkohol gewöhnen, da sie ihn mit etwas Süßem und Angenehmem verbinden. Kinder sind durch Alkohol besonders gefährdet, da ihr Gehirn besonders empfindlich darauf reagiert.
Allerdings muss der Konsument schon genau hinschauen, um zu erkennen, dass überhaupt Alkohol in den süßen Snacks verborgen ist. So wird der Alkohol insbesondere als billiger Zusatzstoff für die Haltbarkeit eingesetzt.
Bezeichnungen wie Ethanol, Grand Marnier, Calvados oder Rosenwasser lassen schwer erahnen, dass dahinter eigentlich Alkohol steht. Tückisch ist weiters, dass Alkohol - von einigen Ausnahmen abgesehen - in Lebensmitteln zwar gekennzeichnet werden muss. Wird Alkohol aber nur als "technischer Hilfsstoff" verwendet - beispielsweise als Lösungsmittel für Aromen - muss er gar nicht gekennzeichnet werden. Auch beim Bäcker, in der Eisdiele oder im Restaurant besteht keine Kennzeichnungspflicht für Alkohol.
Natürlicher Alkoholgehalt
Aber auch in Fruchtsäften und Brot steckt Alkohol. Er wird diesen Nahrungsmitteln nicht zugesetzt, sondern entsteht durch Gärung im Verlauf des Reife- bzw. Herstellungsprozesses. Die enthaltenen Mengen sind meist gering und daher für eine gesunde Kinderernährung unbedenklich:
• Weinsauerkraut bis 2 % (!)
• Malzbier 0,3 bis 1 %
• reife Banane (zehn Tage nach dem Kauf) 0,6 %
• Sauerkraut 0,5 %
• Kefir 0,5 %
• Traubensaft 0,4 %
• Roggenbrot 0,3 %
• Apfelsaft 0,2 %
• Weißbrot 0,1 bis 0,2 %






