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Versuche eines einheitlichen Jugendschutzgesetzes vorerst gescheitert!

Die Landesjugendreferenten konnten sich bei ihrer Konferenz in Dornbirn nicht auf einheitliche Bestimmungen beim Jugendschutz einigen, insbesondere die Frage, ob Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr auch zu harten Drinks greifen dürfen, wird von verschiedenen Landes- und Bundespolitikern (noch) unterschiedlich beurteilt. Bei der Konferenz im Juni soll nun aber – nach einer 40-jährigen Diskussion - eine einheitliche Lösung gefunden werden.

Unterschiedliche Standpunkte in den Ländern!

Wirtschafts- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner ist bestrebt den „Wildwuchs von neun unterschiedlichen Regelungen“ zu beseitigen und sieht vor allem noch mit Kärnten und Vorarlberg "Abklärungsbedarf“.

Einigkeit würde insbesondere darin bestehen, dass Erwerb, Besitz und Konsum von allen alkoholischen Getränken bundesweit frühestens ab 16 Jahren erlaubt sein soll. Ein zur Diskussion stehender Entwurf sieht weiters vor, dass der Bund den Erwerb, Besitz und Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken (auch Mischgetränke und Alcopops) künftig bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich verbietet, die Länder jedoch Ausnahmeregelungen schaffen und ab 16 Jahren Schnaps und Co. zulassen können.
 

Stimmungslage aus den Ländern:

Niederösterreich, Wien und das Burgenland, die ihre Jugendschutzbestimmungen ohnedies harmonisiert haben, stehen diesem Vorhaben zustimmend gegenüber, zumal die bisherige – aus ihrer Sicht bewährte - Regelung beibehalten werden könnte.

Aus Tirol sind kritische Töne zu vernehmen und wird insbesondere gefordert, Jugendliche stärker über richtiges Konsumverhalten aufzuklären.

Aus der Steiermark, die zwar einer einheitlichen Ausgehregelung zugestimmt hat, wird davor gewarnt, Alkohol zu verharmlosen. Die Probleme einer einheitlichen Lösung werden aufgrund der in den "Ländern gewachsenen unterschiedlichen Strukturen" gesehen.

Salzburg tritt dafür ein, den Jugendlichen einheitliche, klare Jugendschutzbestimmungen zu präsentieren.

Kärntner legt sich gegen unbegrenzte Ausgehzeiten ab 16 quer, dies mit dem Einwand, es nicht ohne weiteres zuzulassen, dass Jugendliche durchgehend Party machen können.

Vorarlberg will mehr Zeit, um den Landesjugendbeirat in die Entscheidungsfindung einzubinden.

Der weiteren Entwicklung kann man sohin mit großer Spannung entgegensehen.

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Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie

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"rauschfrei..." ist ein Verkehrssicherheitsprojekt, bei dem sich neben dem BMVIT und dem FGÖ auch die Wirtschaftskammer Österreich, die Fachgruppen Gastronomie in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Steiermark und Niederösterreich beteiligt haben.

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