Jugendschutzgesetze: Unterschiede in den Bundesländern!
Der Jugendschutz soll bundesweit vereinheitlicht werden. Warum Ländergrenzen über Ausgehzeiten und Alkoholkonsum entscheiden, ist für den Großteil der Jugendlichen nicht nachvollziehbar.
Vor Sommerbeginn hätte der Durchbruch geschafft sollen. Doch auch jetzt scheint eine Einigung in Sachen Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes noch immer nicht näher gerückt sein. Neun Bundesländer, neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze. Dass dieses Gesetzeswirrwarr auf Unverständnis der Jugendlichen stößt, darüber berichtete die „Presse“ bereits vor einigen Wochen.
Warum Ländergrenzen über Ausgehzeiten und Alkoholkonsum entscheiden, ist für die Mehrheit der Jugendlichen nicht nachvollziehbar. Die Bundesjugendvertretung startete deshalb eine Bundesländertour bei der sie auf die „überfällige Vereinheitlichung“ aufmerksam machen will. Der Stoppam 30.09.2010 in Innsbruck ist von besonderer Bedeutung: Neben Vorarlberg weigert sich auch Tirol, die Kompetenzen in diesem Bereich an den Bund abzugeben. Heftig umstritten ist die Regelung zum Alkoholkonsum. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wurden die Gesetze bereits harmonisiert. Alkohol jeglicher Art darf hier ab dem vollendeten 16. Lebensjahr getrunken werden. Die strengeren Regeln in Tirol müssen auch aufrecht bleiben, so Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Die Gespräche mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner laufen auf unbestimmte Zeit weiter.






