Betrunkener Beifahrer verursacht Verkehrsunfall....und erhält Geld
Ein alkoholisierter Beifahrer kippte auf den Fahrer, wodurch dieser gegen eine Böschung fuhr. Der Betrunkene wurde dabei verletzt und bekommt Schmerzensgeld: Der Lenker hätte ihn nämlich nicht mitnehmen dürfen!
Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Beifahrer kann einen Unfall auslösen, vor allem dann, wenn er den Fahrer behindert. So geschehen in einem Fall, mit dem sich der Oberste Gerichtshof im August 2010 auseinandersetzen musste.
Die Rechtsfrage, welche es zu beurteilen galt war, ob ein Betrunkener Schmerzensgeld fordern kann, obwohl er durch das von ihm verursachte Unglück verletzt wurde?
Vorweg: Ja, wie die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zeigt.
Was war geschehen?
Zwei Oberösterreicher hatten einen Abend in einer Discothek verbracht. Gegen 04.30 Uhr fuhren sie dann nach Hause. Einer der Beiden war sichtlich alkoholisiert, konnte jedoch noch selbständig zum Fahrzeug seines Freundes gehen. Der Alkoholisierte nahm auf dem Beifahrersitz Platz, legte jedoch den Sicherheitsgurt nicht an.
In einer Kurve kippte der betrunkene Beifahrer plötzlich auf den Fahrer, wodurch dieser von der Fahrbahn abkam und das Auto gegen eine Böschung stieß. Der nicht angegurtete Beifahrer erlitt bei diesem Unfall mehrere Brüche. Der Lenker hatte sein Fahrzeug mit rund 100 km/h in die Kurve gelenkt, wobei diese Geschwindigkeit unter Beachtung des Tempolimits gewählt worden war. Wäre der Beifahrer nicht zur Seite gekippt, wäre der Unfall nicht passiert.
Auszug aus dem Urteil des OLG Linz:
Nach dem Einsenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz hat der Betrunkene Anspruch auf Schadenersatz. Das Gesetz sieht vor, dass der Fahrzeuglenker immer dann haftet, wenn nicht alle erdenkliche Vorsicht eingehalten wurde oder gar der Geschädigte selbst den Unfall zu verantworten hat. Der Betrunkene habe sich zwar nicht angeschnallt, doch das sei noch weniger schlimm gewesen als die Sorglosigkeit des Lenkers, meinte das OLG. Denn dieser habe damit rechnen müssen, dass ihm bei einer kurvigen Strecke der Betrunkene entgegenfällt. Daher hätte er langsamer fahren sollen. Der Betrunkene müsse sich aber ein Mitverschulden am Unglück anrechnen lassen und könne nur ein Drittel des Schadenersatzes erhalten.
Nicht jeder darf befördert werden.
Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass Personen nur dann befördert werden dürfen, wenn sie nicht die Aufmerksamkeit oder die Bewegungsfreiheit des Lenkers beeinträchtigen. Wer gegen diese Regel verstoße, hafte zivilrechtlich für die Folgen. Der Fahrer hätte den Alkoholisierten zumindest auf die Rückbank setzen sollen, meinte der OGH. Die Versicherung musste dem damals Betrunkenen Schadenersatz leisten.






